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   BVerwG, 23.08.1984 - 4 B 154.84   

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https://dejure.org/1984,6917
BVerwG, 23.08.1984 - 4 B 154.84 (https://dejure.org/1984,6917)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 4 B 154.84 (https://dejure.org/1984,6917)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 4 B 154.84 (https://dejure.org/1984,6917)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der zulässigen Grundfläche von Wochenendhäusern - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Falle einer Verdichtung der Planungspflicht - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 4 B 154.84
    Es ist zweifelhaft, ob die Beschwerdeschrift in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 72.78

    Keine Verpflichtung zur Bauleitplanung durch Vertrag

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 4 B 154.84
    Diese Frage kann jedoch letztlich offen bleiben: Daß es auch im Falle einer "Verdichtung" der Planungspflicht einen Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans nicht gibt, ist abschließend geklärt (Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 72.78 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 4 B 154.84
    Es ist zweifelhaft, ob die Beschwerdeschrift in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise eine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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